Amtsblatt
für den Landkreis Nürnberger Land
Herausgegeben vom Landratsamt Nürnberger Land

Lauf a. d. Pegnitz

Nummer 36

Freitag, 28.11.1997

Das Landratsamt Nürnberger Land

ist am
Donnerstagnachmittag, 4.12.1997
wegen einer Personalversammlung

am
Mittwoch, 10.12.1997 ab 14.00 Uhr
wegen Reformmaßnahmen

und am
Donnerstag, 11.12.1997 ab 15.00 Uhr
wegen der Jahresabschlußfeier

g e s c h l o s s e n !

Inhaltsübersicht


Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Informationsveranstaltung am Paul-Pfinzing-Gymnasium Hersbruck zum Übertritt in die 5. Klasse im Schuljahr 1998/99

"Vollzug der Dünge-Verordnung vom 26.01.96" (Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 6); hier: Verlegung der Kernsperrfrist nach § 3 Abs. 4 og. VO

Verordnung des Landratsamtes Nürnberger Land zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung) im Stadtgebiet Hersbruck vom 20.11.1997

Verordnung der Stadt Hersbruck über die Festsetzung von Parkgebühren im Stadtgebiet Hersbruck (Parkgebührenordnung) vom 11. Juni 1997

Nr. 156

Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Am Mittwoch, 3. Dezember 1997, 14.00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz, eine öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses statt:

TAGESORDNUNG

  1. Neuorganisation Jugendamt – Sozialdienst
  2. Trends der Jugendhilfe – Haushaltsplanentwurf 1998
  3. Besetzung des Vorsitzenden des Arbeitsausschusses "Jugendhilfeplanung"
  4. Sonstiges

Nr. 157

Informationsveranstaltung am Paul-Pfinzing-Gymnasium Hersbruck zum Übertritt in die 5. Klasse im Schuljahr 1998/99

Für Eltern, deren Kinder zur Zeit die 4. Klasse der Grundschule oder die 5. Klasse der Hauptschule besuchen und die einen Übertritt ans Gymnasium erwägen, veranstaltet das Paul-Pfinzing-Gymnasium Hersbruck, Amberger Straße 30, in der Eingangshalle einen Informationsabend am

Mittwoch, 17. Dezember 1997, um 19.30 Uhr.

Die Eltern erhalten einen allgemeinen Überblick über das Schulsystem und werden über die Übertrittsmöglichkeiten an weiterführende Schulen informiert. Die Ausbildungsrichtungen mathematisch-naturwissenschaftlicher und neusprachlicher Zweig, die am Hersbrucker Gymnasium angeboten werden, werden vorgestellt. Über die Anforderungen und Arbeitsweise auf der Unterstufe des Gymnasiums werden ein Deutschlehrer, ein Englischlehrer und ein Mathematiklehrer kurz sprechen.
Zu dieser Informationsveranstaltung lädt das Direktorat alle interessierten Eltern herzlich ein.
Schüler und Eltern haben außerdem Gelegenheit, am

Samstag, 17. Januar 1998, jeweils um 10 und 11 Uhr

das Gymnasium näher kennenzulernen (Führung durch die Schule).

Die Neuanmeldungen für die 5. Jahrgangsstufe werden am 13., 14. und 15. Mai 1998 entgegengenommen.


Nr. 158

"Vollzug der Dünge-Verordnung vom 26.01.96" (Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 6);
hier: Verlegung der Kerrnsperrfrist nach § 3 Abs. 4 o.g. VO

Allgemeinverfügung des AfLuE Ansbach für den Landkreis Nürnberger Land:

Die Kernsperrfrist für die Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern nach § 3 Abs. 4 der Dünge-VO wird für Grünland vom 15.11.97/15.01.98 auf 05.12.97/05.02.98 verlegt.

Ansbach, 11.11.1997

Amt für Landwirtschaft und Ernährung Ansbach
Weihermann,
LD


Nr. 159

Verordnung des Landratsamtes Nürnberger Land zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung) im Stadtgebiet Hersbruck vom 20.11.1997

Das Landratsamt Nürnberger Land als untere Straßenverkehrsbehörde erläßt aufgrund von § 6a Abs. 6 Satz 5, Satz 8 und Satz 10 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung vom 14.09.1994 (BGBl. I, S. 2325) in Verbindung mit der Verordnung der Bayerischen Staatsregierung vom 06.06.1981 (GVBl. S. 185) folgende Verordnung über die Festsetzung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung):

§ 1

§ 1 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung des Landratsamtes Nürnberger Land über die Festsetzung von Parkgebühren im Stadtgebiet Hersbruck vom 25.07.1997 (Amtsblatt Nr. 33) wird wie folgt geändert:

Die gebührenpflichtige Parkzeit beginnt an Werktagen um 10.00 Uhr und endet von Montag bis Freitag um 17.00 Uhr, am Samstag um 13.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist die Benutzung der Parkflächen gebührenfrei.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 12.12.1997 in Kraft.

Lauf a. d. Pegnitz, den 20.11.1997

LANDRATSAMT NÜRNBERGER LAND
H. Reich,
Landrat


Nr. 160

Verordnung der Stadt Hersbruck über die Festsetzung von Parkgebühren im Stadtgebiet Hersbruck (Parkgebührenordnung) vom 11. Juni 1997

Die Stadt Hersbruck als örtliche Straßenverkehrsbehörde erläßt aufgrund von § 6a Abs. 6 Satz 5, Satz 8 und Satz 10 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Verbindung mit der Verordnung der Bayerischen Staatsregierung über Parkgebühren vom 06.06.1981 folgende

Verordnung über die Festsetzung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung)

§ 1

Höhe der Parkgebühr; Geltungsbereich

(1)

Die Parkgebühr beträgt für das Parken an Parkuhren oder Parkscheinautomaten auf den nachstehend aufgeführten Plätzen und Straßen je angefangener halber Stunde 1,00 DM. Abweichend davon beträgt die Parkgebühr bei den in diesem Gebiet sich befindlichen Parkuhren oder Parkscheinautomaten mit einer Höchstparkdauer von 30 Minuten 0,50 DM für 30 Minuten:

a) Braugasse h) Rudolf-Wetzer-Straße
b) Eisenhüttlein i) Schloßplatz
c) Hintere Schulgasse j) Spitalgasse
d) Kugelgasse k) Turngasse
e) Martin-Luther-Straße l) Unterer Markt
f) Oberer Markt m) Vordere Schulgasse
g) Prager Straße
(2)

Die Parkgebühr beträgt an Parkuhren oder Parkscheinautomaten auf den nachfolgend aufgeführten Plätzen und Straßen je angefangene Stunde 0,50 DM:

Parkplatz westlich der TV-Turnhalle an der Mühlstraße

(3)

Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Parkplätze in Tiefgaragen, Parkdecks und Parkhäusern.

§ 2

Parkzeit

Die gebührenpflichtige Parkzeit beginnt an Werktagen um 10.00 Uhr und endet von Montag bis Freitag um 17.00 Uhr, am Samstag um 13.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen und während der übrigen Zeiten ist die Benutzung der Parkflächen gebührenfrei.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Parkgebührenordnung der Stadt Hersbruck vom 06. August 1996 außer Kraft.

Diese Verordnung wurde vom Stadtrat Hersbruck am 10. Juni 1997 beschlossen und wird hiermit ausgefertigt.

Hersbruck, 11. Juni 1997

Stadt Hersbruck
Plattmeier,
1. Bürgermeister


L a u f  a. d. Pegnitz, 28. November 1997

LANDRATSAMT NÜRNBERGER LAND
R e i c h,
Landrat